Dopingsperre und Disqualifikation von Sam Soliman (WM-Ausscheidungskampf gegen Felix Sturm vom 01.02.13) unwirksam
Das Landgericht Kiel ist mit seinem heute verkündeten Urteil dem Klageantrag unseres Mandanten, dem ehemaligen IBF-Weltmeister im Mittelgewicht Sam Soliman (Australien), gefolgt und hat die Unwirksamkeit der Entscheidung des „Bund Deutscher Berufsboxer e.V.“ (BDB) vom 25.04.2013 festgestellt.
Sam Soliman wurde vom BDB am 25.04.2013 wegen eines behaupteten Dopingverstoßes anlässlich des WM-Ausscheidungskampfs gegen Felix Sturm vom 01.02.2013 für neun Monate vom BDB gesperrt. Zudem hatte der BDB Sam Soliman, der nach dem Kampf gegen Sturm zum einstimmigen Sieger nach Punkten erklärt worden war, rückwirkend disqualifiziert.
Die o. g. Entscheidung des BDB war, wie es nun das Landgericht Kiel festgestellt hat, inhaltlich unbegründet und somit unwirksam. Das Landgericht hat in seinen Entscheidungsgründen u.a. ausgeführt:
„Eine Sanktionierung des Klägers setzt nämlich voraus, dass der Kläger eine Substanz eingenommen hätte, die für den Kampf mit seinem Kontrahenten Felix Sturm verboten war, was vorliegend jedoch nicht nachgewiesen ist.“
„Der Kläger wurde mit dem Vorwurf, gedopt zu haben, (…), von einem Meisterschaftskampf disqualifiziert und für den Bereich des Beklagten von Wettkämpfen ausgeschlossen. Daraus ergibt sich zum einen eine erhebliche Einschränkung seiner Karriere, da er zeitweise nicht mehr überall zu Kämpfen antreten durfte. Darüber hinaus hat der Kläger eine erhebliche Rufschädigung erlitten. Durch die Berichterstattung über die Disqualifizierung und die Sperre wegen Dopings ist in der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt worden, dass der Kläger verbotene Substanzen eingenommen habe, was mittlerweile sogar eine strafbare Handlung darstellt, jedenfalls aber nach der Verkehrsauffassung Ausdruck grob unfairen, unsportlichen Verhaltens ist. Eine zu Unrecht verhängte Sperre und Disqualifizierung beschädigt daher nicht nur die Karriere, sondern auch den Ruf eines Sportlers erheblich, was wiederum erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten kann (…).“
Der BDB kann gegen das Urteil des Landgerichts Kiel noch Berufung einlegen.
Wir verweisen ergänzend auf die Presseinformation des Managements von Sam Soliman.
Hannover, den 18.10.2016
KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB