Zum 01.07.2019 ist die durch die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene neue Fachanwaltsbezeichnung für Sportrecht in Kraft getreten (§§ 1, 5 Abs. 1 lit. x, 14 q Fachanwaltsordnung).
Mit Urkunde vom 04.07.2019 hat die Rechtsanwaltskammer Celle Herrn Prof. Dr. Cherkeh als einem der ersten Rechtsanwälte in Deutschland die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Sportrecht“ zu führen.
Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Sportrecht sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Das Fachgebiet erstreckt sich auf folgende Bereiche:
selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sportorganisationen,
nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit,
sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwischenstaatliches und Völkerrecht,
Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere durch sog. Doping, sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts,
Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts,
sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere der Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte,
Recht des geistigen Eigentums, insbesondere Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Markenrecht,
Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwettrecht,
sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts,
Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts,
Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts.