Die UEFA-Anti-Doping-Bestimmungen im Lichte des sog. „Bestimmtheitsgebots“

Bild zur Meldung

06.06.2008

– eine kritische Betrachtung anhand eines fiktiven Dopingfalls anlässlich der UEFA EURO 2008

Das Thema Doping begleitet nahezu jedes sportliche Grossereignis. Auch anlässlich der Fussball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz stellt sich deshalb die Frage, wie Dopingvergehen im Fussball festgestellt und geahndet werden. Die Betrachtung der möglichen Konsequenzen für die betroffenen Mannschaften anhand eines fiktiven Fallbeispiels und die Frage der Vereinbarkeit der diesbezüglich massgeblichen Vorschriften der UEFA mit dem sog. Bestimmtheitsgebot stehen dabei im Mittelpunkt dieses Beitrages. Die Autoren kommen zum Schluss, dass die bei der UEFA EURO 2008 geltenden Anti-Doping-Bestimmungen zwar in Bezug auf Dopingvergehen einzelner Spieler ausreichend differenziert sind und transparente Sanktionsandrohungen enthalten, hinsichtlich der möglichen Rechtsfolgen für die betroffenen Mannschaften aber nicht hinreichend bestimmt und somit letztlich unwirksam sind.

{Quelle – Rainer Cherkeh / Gunars Urdze, Die UEFA-Anti-Doping-Bestimmungen im Lichte des sog.
«Bestimmtheitsgebots», in: Jusletter 2. Juni 2008}