Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist zum 2.7.2023 in Kraft getreten (BGBI. 2023 I Nr. 140). In der aktuellen Ausgabe des Praxis-Newsletter Sportrecht des Nomos-Verlages erläutert Prof. Cherkeh, wie das HinSchG angewendet wird und welche gesetzliche Vorgaben für die Bearbeitung von Meldungen und Folgemaßnahmen es zu beachten gilt.