Nachdem im Januar 2024 die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten Michel Heßmann (Radprofi in einem UCI World Tour-Team) eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz mangels Tatverdachts eingestellt hat, konnte der Vorgang nun auch sportrechtlich positiv beendet werden.
Michel Heßmann hat heute, um das Verfahren abzuschließen, die in dem Bescheid der NADA im Ergebnismanagementverfahren vorgeschlagenen Konsequenzen für den positiven Urinbefund aus der Kontrolle vom 14.06.2023 akzeptiert. Weil die lediglich 4-monatige Sperre zudem um 3 Monate vorverlegt wird, ist Michel Heßmann bereits in einem Monat wieder berechtigt, aktiv in den Profiradsport zurückzukehren und an Wettkämpfen teilzunehmen.
Michel Heßmann hatte ein frei verkäufliches, gängiges Schmerzmittel eingenommen. In ihrem Bescheid vom 17.06.24 führt die NADA unter Bezugnahme auf die eingeholten Gutachten und Analysen aus, dass die wahrscheinlichste Ursache für die positive Urinprobe die Einnahme eines verunreinigten Medikaments ist. Und ferner, so die NADA: „Damit bleibt bei der Einnahme von (…) Medikamenten stets ein Restrisiko der (auch unbewussten) Aufnahme einer Verbotenen Substanz.“ Dieses Restrisiko geht nach Ansicht der NADA zu Lasten des Athleten.
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