Prof. Cherkeh und Heyn zur Veröffentlichung von Doping-Schiedssprüchen auf NADAjus

Bild zur Meldung

19.11.2020

SpuRt Heft 6/2020: „Veröffentlichung von Doping-Schiedssprüchen mittels der Datenbank NADAjus – aus insbesondere datenschutzrechtlicher Sicht“

Seit dem 01. Juni 2020 nimmt die NADA keine neuen Schiedssprüche und auch keine neuen Kurzeinträge in die NADAjus-Datenbank auf. Hintergrund ist die an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW gerichtete Beschwerde eines betroffenen Sportlers, der sich durch die Veröffentlichung des „Steckbriefs“ und des DIS-Schiedsspruchs auf der Datenbank NADAjus in seinen Rechten verletzt sieht und daher gegen die Veröffentlichungspraxis der NADA mittels der o.g. Beschwerde vorgegangen ist.  Das Beschwerdeverfahren des von KERN CHERKEH Rechtsanwälte PartmbB vertretenen Sportlers ist derzeit anhängig.

In der aktuellen Ausgabe der SpuRt (Heft 6/2020) befassen sich Cherkeh und Heyn mit der Veröffentlichungspraxis von sanktionierenden Doping-Schiedssprüchen. Sie zeigen zudem Lösungsmöglichkeiten auf, mit denen sichergestellt wird, dass die Grundrechte der Athleten nicht zugunsten der Doping-Bekämpfung unverhältnismäßig stark eingeschränkt werden.